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Impfungen sind aus der Gesundheitsvorsorge nicht mehr wegzudenken. Nur ein kleiner Stich und der Körper ist für eine lange Zeit vor einer Krankheit geschützt. Hinzu kommt, dass Impfungen heute überaus wirksam, sehr sicher und gut verträglich sind. Oft gibt es noch viele Fragen:
Welche Impfungen?
Wie funktioniert es?
Wann am besten?
Nebenwirkungen, wie stark?
Impfung als erwachsene Frau gegen „Kinderkrankheiten“?
Eine Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs – wie kann das denn funktionieren?
Grippeschutzimpfung?
Zecken – FSME-Impfung?
Wie oft/wann Auffrischimpfung?
Alle Impfungen, außer die saisonale Grippeschutzimpfung, die StroVac- und Gynatren-Impfung (einjährig), bieten für mehrere Jahre Schutz vor einer Erkrankung. Lebendimpfstoffe wie gegen Masern, Mumps und Röteln sowie gegen Windpocken schützen sogar lebenslang.
Frauen mit Kinderwunsch sollten spätestens drei Monate vor der geplanten Schwangerschaft fehlende oder unvollständige Impfungen (Tetanus, Diphtherie, Polio) sollten entsprechend den allgemeinen Empfehlungen der STIKO nachgeholt werden.
Mit der HPV-Impfung existiert die Möglichkeit, das Risiko für eine Gebärmutterhalskrebs-Erkrankung zu verringern. Dabei ist der Nutzen am größten, wenn vor dem ersten Geschlechtsverkehr geimpft wird, bevor es zu einer Infektion insbesondere mit den HP-Viren 16 und 18 gekommen ist. Die Impfung wirkt jedoch nicht gegen alle gefährlichen HPV-Typen, weswegen die jährliche Krebsfrüherkennung wichtig bleibt!
Wer soll sich impfen lassen?Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts, welche für die Empfehlung von
Impfungen zuständig ist, hat die Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) für alle Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren empfohlen. Eine Nachholimpfung wird bis zum Alter von 17 Jahren empfohlen. Damit soll die Zahl der HPV assoziierten Krebsarten deutlich verringert werden. Die Impfung sollte möglichst vor dem ersten Geschlechtsverkehr durchgeführt werden.
Wer übernimmt die Kosten? Es werden alle von der STIKO empfohlenen Impfungen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Für privat Versicherte, gilt der jeweilige Versicherungsvertrag. Es empfiehlt sich, die Kostenübernahme im Vorfeld mit der entsprechenden Kasse abzuklären. In der Regel übernehmen private Krankenkassen diejenigen Impfungen, die von der STIKO empfohlen werden.
Die HPV-Impfung haben wir in der Praxis vorrätig. Bitte bringen Sie Ihren Impfpass mit!
Die StroVac®-Impfung ist eine Maßnahme zur Prophylaxe (Vorbeugung) und Behandlung wiederkehrender bakterieller Harnweginfekte. Der Impfstoff ist verschreibungspflichtig. Die Impfung hat eine sogenannte aktive Immunisierung durch Injektion inaktivierter Keime zur Folge. Bei einem erneuten Kontakt mit denselben Erreger erfolgt eine schnellere, effiziente Immunantwort. Die Grundimmunisierung erfolgt dreimal im Abstand von ca. 2 Wochen. Sie gewährleistet einen Schutz von etwa zwölf Monaten. Die Auffrischung erfolgt nach ungefähr einem Jahr. Die StroVac-Impfung kann die Häufigkeit von Harnweginfekten reduzieren und damit den Verbrauch an antibiotischen Behandlungen. Derzeit ist die Impfung nicht im Leistungsumfang der Krankenkassen enthalten und somit nicht erstattungsfähig.
Viele Frauen leiden unter immer wiederkehrenden Scheideninfekten. Trotz ständiger Behandlung mit lokal wirksamen Zäpfchen oder Cremes kommen die Beschwerden immer wieder. Oft ist die natürliche Scheidenflora nachhaltig gestört. Wichtig für eine gute Immunabwehr im Scheidenmilieu ist eine dichte Besiedelung mit Lactobazillen (Döderlein). Sie produzieren die Milchsäure, die für einen sauren pH-Wert von etwa 4,0 notwendig ist. Der Impfstoff Gynatren enthält inaktivierte Keime verschiedener Lactobazillus-Stämme. Sie kurbeln die lokale Immunantwort an und erhöht die Konzentration bestimmter Antikörper, die von Bedeutung für das Vaginalsekret sind. Die Döderlein-Flora wird langfristig rekonstruiert. Derzeit ist die Impfung nicht im Leistungsumfang der Krankenkassen enthalten und somit nicht erstattungsfähig.
Blasenkrebs wird bei Frauen häufig viel später entdeckt als bei Männern. Deshalb ist auch die Sterberate bei Frauen fast doppelt so hoch. Besonders gefährdet sind Raucherinnen. Das Risiko Blasenkrebs zu bekommen, ist bei Rauchern um ein Vielfaches höher als bei Nichtraucherinnen. Es wird geschätzt, dass 30 bis 70% aller Blasenkrebs- Erkrankungen durch das Rauchen verursacht wurden. Weitere Risikofaktoren sind nachweislich krebsverursachende Stoffe (Karzinogene) wie z.B. die so genannten aromatischen Amine. Es gibt einige Berufe, in denen man diesen Stoffen regelmäßig ausgesetzt ist, beispielhaft zu nennen sind die Berufstätigkeiten in der chemischen und pharmazeutischen Industrie, in Unternehmen der Gummiherstellung und -Verarbeitung, in Textil – und Lederfärbereien, Druckereien, im Friseurgewerbe. Die krebserregenden Stoffe werden über die Lunge oder die Haut aufgenommen und gelangen in den Blutkreislauf. In den Nieren wird das Blut „gereinigt“, d.h. mit dem Urin werden auch „giftige“ gelöste Stoffe ausgeschieden und in die Harnblase transportiert. Es ist nachgewiesen, dass häufiger und längerer Kontakt dieser Stoffe mit der Schleimhaut der Blase schließlich zu bösartigen Zellveränderungen führen kann. Daneben können chronisch-entzündliche Schädigungen der Blasenschleimhaut – beispielsweise durch eine chronische Blasenentzündung, Steinleiden, Restharn oder das Tragen eines Dauerkatheters – das Risiko für ein Blasenkarzinom erhöhen. Wie bei manchen anderen Krebsarten auch, wird beim Blasenkarzinom eine familiäre Häufung beobachtet.
Die Rate an Erkrankungen ist fast so hoch wie die von Eierstocks- und Gebärmutterhals-Krebs. Früh- und Hauptsymptome sind eine Blutbeimengung im Urin und häufiges oder schmerzhaftes Wasserlassen. Durch den Nachweis eines bestimmten Tumor-Proteins im Urin (hCFHrp: human Complement Factor H-related protein) können, je nach Tumorstadium, bis fast 100 % der bösartigen Tumoren in der Blase entdeckt werden und somit die Heilungschancen betroffener Personen deutlich verbessert werden. Der Schnelltest auf Blasentumormarker im Urin zur Früherkennung von Blasenkrebs ist eine individuelle Gesundheitsleistung. Wir bieten Ihnen diese Zusatzuntersuchung an, weil sie medizinisch sinnvoll ist und Ihnen mehr Sicherheit gibt. Eine Erstattung durch Ihre Krankenkasse ist in diesem Fall ausgeschlossen.
BS HOCH 3 I SANDRA BEHRNDT
FA für Gynäkologie & Geburtshilfe,
Sexualmedizin, Psychotherapie
Obere Flüh 4, 79713 Bad Säckingen
Tel: 0 77 61/ 73 66 I Fax: 0 77 61/ 5 86 33
info@bs-hoch3.de I www.bs-hoch3.de
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