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Die Dysplasiesprechstunde dient zur Abklärung von auffälligen Befunden, die im Rahmen der Krebsvorsorgeuntersuchung beim Frauenarzt am Gebärmutterhals, der Scheide oder der Vulva diagnostiziert wurden.
Wozu dient die gynäkologische Krebsvorsorgeuntersuchung?
Bei der Krebsvorsorgeuntersuchung, die beim Frauenarzt erfolgt, werden die Schamlippen (Vulva), die Scheide (Vagina) und der Gebärmutterhals (Portio) auf sichtbare Veränderungen untersucht. Zudem erfolgt ein Abstrich vom Gebärmutterhals. Mithilfe des sogenannten PAP-Tests können Krebsvorstufen erkannt werden. Diese können dann behandelt werden, bevor Krebs entsteht.Bei auffällig aussehenden Zellen erfolgt die Überweisung in die Dysplasiesprechstunde zur Abklärung. Seit 2020 wurde die Vorsorge dahingehend geändert, dass auch eine Abklärungskolposkopie durchgeführt wird, wenn der PAP Test unauffällig ist, es jedoch zwei mal zu einem positiven HPV Test gekommen ist (im Abstand von einem Jahr).
Was bedeutet eigentlich „Dysplasie“?
Dysplasie ist eine meistens oberflächliche Zellveränderung am Gebärmutterhals. Diese werden „CIN“ genannt. Die englische Abkürzung „CIN“ steht für „cervical intraepithelial neoplasia“ und bedeutet: Neubildung am Gebärmutterhals. „CIN“ oder „Dysplasie“ stehen also für eine Krebsvorstufe und ausdrücklich nicht für Krebs.In vielen Fällen liegen leichte Veränderungen vor, diese können sich wieder von alleine zurückbilden, müssen also nicht behandelt werden. Schwergradige Veränderungen bleiben meist bestehen und können in einigen Fällen einer Vorstufe von Gebärmutterhalskrebs entsprechen.Die spontane Rückbildung der Vorstufe ist in jedem Stadium möglich, die Häufigkeit nimmt jedoch mit zunehmendem Schweregrad ab. Meistens liegt bei einer Dysplasie gleichzeitig eine HPV-Infektion vor.
Was ist HPV?
Die Humanen Papillomaviren (HPV) sind in der Bevölkerung weit verbreitet und können in einigen Fällen Dysplasien hervorrufen. Dafür muss eine Infektion mit einem sog. Hochrisiko- Virus (Typ 16, 18, 31, 45) über längere Zeit im Körper bestehen (Viruspersistenz). Die Nutzung von Kondomen verringert das Übertragungsrisiko. Eine Therapie gegen das Virus selber gibt es nicht, in den meisten Fällen heilt die Infektion wieder ab. Erst bei einer Viruspersistenz und damit einem chronischen Verlauf kann das Virus Zellveränderungen, also Dysplasien hervorrufen.
Ist die Infektion mit HPV nachweisbar?
Ja! Die HPV- Testung wird ab dem 30. Lebensjahr empfohlen. Allerdings wird dieser Test nur bei einem auffälligen PAP-Abstrich oder alle 3 Jahre ab 35 Jahren von den Krankenkassen übernommen. Es ist auch möglich einen Bluttest als individuelle Gesundheitsleistung durchzuführen.
Kann ich mich durch eine Impfung vor HPV schützen?
100% Schutz gibt es nicht. Die HPV-Impfung verringert jedoch das Risiko für eine Ansteckung und Entwicklung einer Dysplasie und einer Gebärmutterhalskrebs-Erkrankung deutlich. Dabei ist der Nutzen am größten, wenn vor dem ersten Geschlechtsverkehr geimpft wird. Doch auch danach ist eine Impfung sinnvoll. Die Krankenkasse übernimmt die Impfung im Alter von 9-18 Jahren, für Jungen und Mädchen. Die Impfung besteht aus 2 bzw. 3 Injektionen. Bis 14 Jahren sind es 2, ab 15 Jahren 3 Impfungen.
Was tun bei Dysplasien in der Schwangerschaft?
Wird Ihr Abstrich in der Schwangerschaft in die Gruppe III oder IV eingeteilt, so erfolgt die Zuweisung in die Dysplasiesprechstunde zur Kolposkopie und Biopsie (optimal in der 16. – 20. Schwangerschaftswoche) zum Ausschluss von Gebärmutterhalskrebs. Bei Dysplasien schließen sich Kontrolluntersuchungen in einem 4- 8- wöchigen Intervall an bis zur Geburt. Nach dem Wochenbett erfolgt die erneute Diagnostik (PAP- Abstrich, Kolposkopie, Biopsie) zur weiteren Therapieplanung.
Weiterführende Informationen gibt es unter: www.frauenaerzte-im-netz.de; www.zervita.de; www.ag-cpc.de; www.rki.de; www.awmf.org
Was passiert, wenn ich das erste Mal in der Dysplasiesprechstunde bin?
Bei der ersten Untersuchung erfolgt zunächst ein Gespräch über den Grund der Überweisung und Ihre bisherige Krankengeschichte. Dazu ist es notwendig, dass Sie die Vorbefunde von ihrem Frauenarzt mitbringen. Sollte zum Zeitpunkt des vereinbarten Termins Ihre Regelblutung einsetzen, ist es besser den Termin zu verschieben, um optimale Untersuchungsbedingungen zu schaffen. Wenn alle Fragen geklärt sind, erfolgt die Kolposkopie. Durch Anwendung verschiedener Untersuchungstechniken (Essigsäure/ Jodlösung) können verdächtige Areale sichtbar gemacht werden. Sollten sich bei der Inspektion verdächtige Areale zeigen wird eine Biopsie (Gewebeprobe) entnommen werden, die dann vom Pathologen auf eine Dysplasie untersucht wird. Das weitere Procedere wird dann nach Auswertung des Ergebnisses besprochen.
Bitte vereinbaren Sie über unser Kontaktformular Ihren Termin und denken Sie an die Überweisung und Ihre Vorbefunde.
BS HOCH 3 I SANDRA BEHRNDT
FA für Gynäkologie & Geburtshilfe,
Sexualmedizin, Psychotherapie
Obere Flüh 4, 79713 Bad Säckingen
Tel: 0 77 61/ 73 66 I Fax: 0 77 61/ 5 86 33
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